Zum Inhalt springen
Home » Individuelles Beschäftigungsverbot – Deine Rechte

Individuelles Beschäftigungsverbot – Deine Rechte

Wenn Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren oder des noch ungeborenen Kindes droht kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot verordnen. Wir klären hier welche Auswirkungen das verbot auf dich und deinen Arbeitsplatz hat. Dies bedeutet im konkreten Fall wir klären dich über deine Rechte und Pflichten auf.

Wann wird ein individuelles Arbeitsverbot während der Schwangerschaft verhängt?

Sobald eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert hat, muss der Arbeitgeber das Mutterschutzgesetz (MuSchG) einhalten. Das bedeutet, dass sie am Arbeitsplatz besonders rücksichtsvoll sein müssen. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Schutzbestimmungen erlassen, darunter auch Beschäftigungsverbote.
Alle allgemeinen Arbeitsverbote sind im Mutterschutzgesetz ausführlich aufgeführt und benannt. Darüber hinaus gibt es einen weiteren Schutz für werdende Mütter: das individuelle Beschäftigungsverbot für den Einzelfall nach Absatz 3.

Danach dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz beschäftigt sein, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährdet wird. Wenn dieses Arbeitsverbot für Sie als schwangere Frau gilt, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Mit dem individuellen Beschäftigungsverbot soll sichergestellt werden, dass eine werdende Mutter die Arbeit sofort einstellen kann, sobald auch nur das geringste Risiko für sie oder das Kind besteht. Hintergrund ist, dass schwangere Frauen wegen des möglichen finanziellen Schadens durch das geringere Krankengeld, das sie selbst oder ihr Baby gefährden kann, nicht zur Weiterarbeit gezwungen werden.

Tipp: Ein Zertifikat Ihrer betreuenden Hebamme reicht nicht aus!

Warum sieht das Mutterschutzgesetz ein individuelles Arbeitsverbot vor?

Auch während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes genießen Sie als Mutter besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Dies wird durch das Mutterschutzgesetz geregelt. Die werdenden Mütter sollten nicht am Arbeitsplatz benachteiligt, sondern gestärkt werden, damit sie in dieser besonderen Phase ihren Beruf gut ausüben können. Das Mutterschutzgesetz legt besonderen Wert darauf, dass die Gesundheit von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern nicht beeinträchtigt wird. Dies bedeutet das individuelle Beschäftigungsverbot ist eine Absicherung.

Dazu gehört unter anderem der Schutz vor einer möglichen Überbeanspruchung oder Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz oder anderen Risiken. Darüber hinaus sollten werdende Mütter während der Schwangerschaft und nach der Geburt weiterhin finanziell abgesichert sein und nicht mit einer plötzlichen Entlassung konfrontiert werden. Für all dies hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen, die der Arbeitgeber und die Frauen zum Schutz von ihnen und dem Baby beachten müssen.

Dazu gehört auch die Möglichkeit eines Beschäftigungsverbots.

Was sind die Gründe für ein individuelles Arbeitsverbot für eine schwangere Frau?

Für ein individuelles Arbeitsverbot gibt es mehrere Gründe:

  • Gefahr der vorzeitigen Geburt
  • Halswirbelsäulenschwäche
  • Mehrlingsgeburten
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schwangerschaften
  • Rückenschmerzen

Übt die schwangere Frau eine Tätigkeit aus, die sie oder die Gesundheit des ungeborenen Kindes offensichtlich gefährden könnte, muss nicht zusätzlich ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Hier gibt es ganz klare Regelungen durch das Mutterschutzgesetz, die das Gewerbeaufsichtsamt überwacht.

Die Grenzen zwischen Schwangerschaftsbeschwerden und solchen, die durch eine konventionelle Krankheit verursacht werden, sind oft verschwommen. Deshalb wird der Arzt von Fall zu Fall entscheiden, worum es sich genau handelt. Er sollte auch prüfen, ob im weiteren Verlauf der Schwangerschaft Komplikationen zu befürchten sind, die ein individuelles Beschäftigungsverbot rechtfertigen würden. Dabei muss die werdende Mutter nicht unbedingt an einer akuten Krankheit leiden.

Bekomme ich noch mein Gehalt weiter gezahlt?

Bei einem allgemeinen oder individuellen Arbeitsverbot vor und während der Schutzzeit oder nach der Geburt muss der Arbeitnehmer keine finanziellen Verluste befürchten. Der Arbeitgeber zahlt mindestens sein bisheriges Gehalt, das dem Durchschnittseinkommen der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate entspricht, in denen die Frau steuerpflichtig gearbeitet hat. Wichtig zu wissen: Auch wenn der Arbeitgeber der werdenden Mutter aufgrund eines Beschäftigungsverbots einen anderen (angemessenen) Arbeitsplatz zuweist, darf er ihr Gehalt nicht kürzen.

Dies bedeutet für dich, dass du dir um das Thema Geld wenig Gedanken machen musst.

Erhalte ich ein individuelles Arbeitsverbot auch für Büroarbeiten?

Es gibt kein generelles Beschäftigungsverbot für Bildschirmarbeit für schwangere Frauen. Dies schließt Büroarbeiten aber nicht vollkommen aus.

Zum Beispiel kann das Sitzen am Schreibtisch auf Dauer unangenehm werden. Der Rücken wird belastet und dies kann Rückenschmerzen verursachen. Nach Prüfung des Einzelfalls (evtl. auch durch einen einzuberufenden Betriebsarzt) gilt hier allenfalls ein vorübergehendes, individuelles Arbeitsverbot.

Der Arzt der werdenden Mutter entscheidet dann gemeinsam mit dem Betriebsarzt, ob auftretende Beschwerden auf eine Schwangerschaft zurückzuführen sind und ob ein teilweises oder vollständiges Arbeitsverbot aufgrund auftretender Komplikationen gerechtfertigt ist.

Wie lange dauert ein individuelles Arbeitsverbot und für was gilt es?

individuelles Beschäftigungsverbot für Schwangere
individuelles Beschäftigungsverbot für Schwangere

Das ärztliche Attest gibt Auskunft darüber, warum und in welchem Umfang die weitere Beschäftigung eine Gefahr für Mutter und Kind darstellt. Grundsätzlich ist es möglich, ein totales Beschäftigungsverbot (jede Tätigkeit ist verboten) oder ein teilweises Beschäftigungsverbot (nur bestimmte Tätigkeiten sind verboten oder für einen bestimmten Zeitraum) verschrieben zu bekommen.

In jedem Fall muss sich der Arbeitgeber an das einmal ausgesprochene Arbeitsverbot halten. Hat er jedoch gewisse Zweifel an der Richtigkeit, kann er eine Nachuntersuchung verlangen. Welcher Arzt diese Untersuchung durchführen wird, wird jedoch von der schwangeren Frau erneut festgelegt. In diesem Fall können Sie daher eine Untersuchung durch den Betriebsarzt ablehnen. Die Kosten für die Nachuntersuchung sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Ein Beispiel für ein Teilarbeitsverbot ist die Begrenzung der Arbeitszeit auf eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag oder Woche oder eine Begrenzung der Verantwortlichkeiten am Arbeitsplatz. So kann es zum beispiel untersagt sein gewisse körperliche Tätigkeiten zu vollrichten.

Tipp: Die Krankenkassen übernehmen nicht immer die Kosten für die Bescheinigung. Hier sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen.

Welcher Arzt erlässt ein individuelles Beschäftigungsverbot?

Für das Arbeitsverbot ist eine Bescheinigung erforderlich, die der Arzt mit eigenen Worten formuliert. Es sollte so genau und verständlich wie möglich dargelegt werden, ob das Beschäftigungsverbot eine Tätigkeit am Arbeitsplatz verbietet. Manchmal kann die schwangere Frau leichtere Arbeit übernehmen oder zumindest weniger Stunden am Tag arbeiten. In diesen Fällen könnte der Arbeitgeber sie einem anderen, weniger gefährlichen Job zuordnen.

Das individuelle Beschäftigungsverbot kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgesprochen werden. In der Regel wird dein behandelnder Gynäkologen dir das Attest ausstellen.

Individuelles Beschäftigungsverbot FAQ – oft gestellte Fragen

Hier die wichtigsten auftauchenden Fragen:

Gilt das individuelle Beschäftigungsverbot auch nach der Geburt des Kindes?

Der Arzt kann das Arbeitsverbot dann mit einer Bescheinigung für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten nach der Geburt bestätigen. Das Zertifikat sollte deutlich zeigen, inwieweit die Leistung der Mutter eingeschränkt ist, welche Tätigkeiten von ihr erwartet werden können und wie lange dieses Beschäftigungsverbot gelten soll.

Somit kann ein individuelles Beschäftigungsverbot auch nach der Geburt ausgesprochen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die junge Mutter nach dem achtwöchigen Mutterschaftsurlaub, der auf die Geburt zurückzuführen ist, weiterhin eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit aufweist.

Was ist für mich als Schwangere besser: ein Beschäftigungsverbot oder eine normale Krankschreibung?

Das ist wirklich von Fall zu Fall zu entscheiden. Bei einer Erkältung wird der Arzt auch in der Schwangerschaft zunächst eine normale Krankschreibung ausstellen. Ist es allerdings so, dass du dich auch nach sechs Wochen noch nicht gut fühlst, weil du dich während der Schwangerschaft einfach schlechter auskurierst, kannst du den Arzt bitten ein zeitweiliges, individuelles Beschäftigungsverbot zu attestieren. Dann erhältst du nicht nur das Krankengeld, das niedriger ist als dein normales Gehalt, sondern wieder die vollen Bezüge.
Bist du jedoch beim Auftreten der Schwangerschaft arbeitslos gemeldet, ist wiederum die Krankschreibung vorteilhafter. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, stellt das Arbeitsamt nämlich sofort die Zahlung des Arbeitslosengeldes ein. Denn diese Leistung darf nur bezogen werden, wenn du als Arbeitssuchende grundsätzlich vermittelt werden könntest. In diesem Fall müsstest du mit finanziellen Einbußen rechnen, was eine normale Krankschreibung vorteilhafter macht.

Beschäftigungsverbot oder eine normale Krankeschreibung?

Das liegt wirklich an dir und ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Im Falle einer Grippe oder anderen Erkrankung wird der Arzt zunächst auch während der Schwangerschaft eine normale Krankmeldung ausstellen.

Wenn du bei der Schwangerschaft arbeitslos gemeldet ist, ist Krankschreibung vorteilhafter. Wird ein Arbeitsverbot verhängt, stellt das Arbeitsamt die Zahlung des Arbeitslosengeldes sofort ein. Diese Leistung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn du als Arbeitssuchender vermittelt werden kannst. In diesem Fall müsste man mit finanziellen Verlusten rechnen. Dadurch wird eine normale Krankschreibung vorteilhafter.

Wenn du angestellt bist sieht die Sache allerdings anders aus. Wenn du dich auch nach einigen Wochen nicht wohl fühlst, weil du während der Schwangerschaft einfach nicht gesund werden kannst, kannst du den Arzt bitten, ein vorübergehendes, individuelles Arbeitsverbot zu bescheinigen. Dann bekommst du nicht das Krankengeld, das unter Ihrem normalen Gehalt liegt, sondern auch wieder dein volles höheres normales Gehalt.

Disclaimer

Obwohl dieser Artikel nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert wurde, ich bin kein Jurist. Dies bedeutet im Zweifel muss eine fachkundige Stelle zu Rate gezogen werden. Ebenso kann sich die Gesetzeslage ändern. Zukünftige Änderungen können nicht berücksichtigt werden (Stand 2019).