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Was dürfen Kinder ab wann?

Durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) wird festgelegt, was Kinder und Jugendliche ab einem bestimmten Alter dürfen und was nicht. Das Gesetz wurde erlassen, um Kinder und Jugendliche vor den unterschiedlichsten Gefahren zu schützen. Spezifische Handlungen werden an bestimmte Altersstufen gebunden. Für alle Eltern ist das Jugendschutzgesetz eine wichtige Hilfe, um Kinder verantwortungsbewusst zu erziehen.

Was ist ab wann erlaubt?

Moped fahren

Damit Jugendliche ab 15 Jahren Roller oder Moped fahren dürfen, ist eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Damit ist das Fahren von Krafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von 50 Kubikzentimetern erlaubt.

Glücksspiel

Durch das deutsche Glückspielrecht wurde im Bereich des Jugendschutzes festgelegt, dass Glückspiele für Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren verboten sind. Jugendlichen muss der Eintritt in eine Spielbank oder Spielhalle verwehrt werden. Anbieter wie NetBet Sport achten hier auch sehr genau auf den Jugendschutz.

Alkohol trinken

Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit alleine keinen Alkohol trinken. Zwischen 14 und 16 Jahren ist der Verzehr von Bier oder Wein nur im Beisein eines Erziehungsbereichtigten gestattet. Ab dem 16. Lebensjahr ist es Heranwachsenden erlaubt, Bier, Wein, Sekt, Mixgetränke mit Wein oder Bier zu trinken. Mixgetränke mit Spirituosen oder pure Spirituosen sind erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt.

Handy Vertrag abschließen

Jugendliche unter 18 Jahren können ohne das Einverständnis der Eltern keinen rechtswirksamen Handyvertrag abschließen. Kinder unter 7 Jahren sind laut §104 BGB nicht geschäftsfähig und dürfen dementsprechend keine Verträge abschließen. Ab dem 7. Lebensjahr gelten Kinder und Jugendliche als beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen somit rechtlich vorteilhafte Geschäfte abschließen. Handyverträge gehören nicht dazu. Diese Verträge setzen eine volle Geschäftsfähigkeit voraus, die erst aber dem 18. Lebensjahr gewährleistet ist.

Geld verdienen

Kinder unter 13 Jahren dürfen noch nicht arbeiten. Ab dem 13. Lebensjahr ist es erlaubt, dass Jugendliche durch leichte Arbeiten wie Babysitten oder Zeitung austragen ihr Taschengeld aufzubessern. Während der Schulzeit sollten Kinder höchstens zwei Stunden pro Tag arbeiten. Die Arbeitszeit sollte zwischen 8 Uhr und 18 Uhr liegen.

Auto fahren

Jugendliche dürfen in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr den Führerschein der Klasse A1 oder AM machen. Sie müssen in der Fahrschule die normale Ausbildung für den Klasse B Führerschein oder BE (PKW mit Anhänger) durchlaufen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhält der Jugendliche den Führerschein BF17. Er erlaubt den jugendlichen Fahrern das Fahren, wenn eine erwachsene Begleitung mitfährt, die ebenfalls im Besitz eines Führerscheins ist.

Gibt es Ausnahmen?

In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen wird eine Ausnahme gemacht und Jugendliche können bereits ab 15 Jahren den Führerschein machen. Ausnahmen sind auch bei der Aufenthaltslänge in Gaststätten oder Discotheken möglich, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?

Wenn eine Gaststätte, Spielhalle oder Disco von Jugendlichen über die erlaubte Zeit besucht wurde oder einem Jugendlichen unter 16 Jahren Alkohol ausgeschenkt wurde, droht dem Veranstalter oder Gewerbetreibenden ein hohes Bußgeld. Je nach Schwere des Falls droht bei einem Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.